Reise - und Zahlungsbedingungen (AGBs)

Veranstalter: Campervan Rentals E.K.
Stand 12. 03. 2012

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Die nachfolgenden Bestimmungen sind wesentlicher Bestandteil des Reisevertrages, der im Falle einer Buchungsbestätigung zwischen uns, dem Veranstalter, nachstehend * CR * genannt und Ihnen als Kunde zustande kommt. Die Reisebedingungen sind zwingend für jeden Kunden und mit der Buchung anerkennen Sie diese AGBs / Reise – und Zahlungsbedingungen, (künftig AGBs genannt), an. Jeder Kunde bestätigt mit seiner Buchung, unabhängig davon, wie diese Buchung zustande gekommen ist, telefonisch, per Fax oder Brief, per E-Mail oder online, die AGBs gelesen, akzeptiert und zur Kenntnis genommen zu haben. Bei Unstimmigkeiten zwischen Kunden und CR regeln diese AGBs alle Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern. Jeder Buchungsbestätigung liegen nochmals die AGBs von CR bei, welche der Kunde mit Abschluss der Online-Buchung als gelesen bestätigt hat!
1) ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES / BUCHUNG a) Mit der Reiseanmeldung die schriftlich, online per Mail, oder per Fax erfolgen kann, bietet der Kunde CR den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und aller ergaenzenden Angaben als Buchungsgrundlage (Stand der Internetseiten in Bezug auf Preisteil, Leistungsbeschreibungen, Mietbedingungen, alle Infos, etc. zum Zeitpunkt der Buchung), verbindlich an. b) Der Reisevertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und CR mit dem Zugang der Buchung bei CR zustande. Die Originalbestaetigungen erhaelt der Kunde mit dem gesetzlich verankerten Sicherungsschein, (  nach § 651 k Abs. 3 BGB, Kundengeldabsicherung ) so schnell wie möglich per Mail oder Post. Der Kunde kann auf Anfrage jederzeit Informationen ueber den Buchungsstand erhalten. Sollten mehr als 7 Tage nach Buchungseingang ohne Bestätigung vergangen sein, bitten wir unsere Kunden in jedem Fall nachzufragen.  c) Fuer Buchungen mit einem Wert, (Buchungsvolumen) unter Euro 500.- gelten zusaetzlich folgende Bestimmungen: der Kunde erhaelt die Buchungsbestaetigung / Rechnung und die Reiseunterlagen ausschliesslich per Mail. Bei einem Buchungsvolumen unter Euro 500.- wird kein Sicherungsschein ausgegeben.
2 ) LEISTUNGEN a) Die Leistungsverpflichtung von CR ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung in Verbindung mit dem Zeitpunkt der Leistung gültigen Ausschreibung unter Maßgabe sämtlicher, in der Ausschreibung enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen. Die Leistung ergibt sich auch aus den Leistungsbeschreibungen, Preisteil, Mietbedingungen, sowie aller Infos aus den veröffentlichten Internetseiten von CR.
3 ) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN bei ZAHLUNG per BANKÜBERWEISUNG und GEBÜHREN bei KREDITKARTENZAHLUNG: a) Nach Zugang der Buchungsbestätigung / Rechnung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, innerhalb von 14 Tagen an CR zu leisten. b) Die vollständige Bezahlung der Rechnung von CR laut Rechnung ist 4 Wochen vor Abreise, nicht vor Leistungsbeginn zu leisten, wenn der Sicherungsschein nach § 651 k Abs. 3 BGB bis dahin ausgehändigt wurde. Da der Sicherungsschein bereits mit der Buchungsbestätigung / Rechnung zugesandt wird, ist dies in jedem Fall gegeben. c) Die Reiseunterlagen werden nur nach vollständiger Bezahlung, Eingang auf dem Konto von CR, unverzüglich mit der Post übersandt. Ohne vollständiger Bezahlung der Rechnung von CR besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der gebuchten Leistung, bzw. Aushändigung von Reiseunterlagen. 3a ) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN und GEBÜHREN bei ZAHLUNG mit KREDITKARTEN: bei Bezahlung mit Kreditkarte, (nur Visa, oder Mastercard) erhebt CR eine Bearbeitungsgebühr von 2,5 % auf den Reisepreises. Die Kreditkarten-Details müssen CR innerhalb von 7 Tagen per Mail, Fax oder telefonsich mitgeteilt werden.  Eine Anzahlung von 10% wird nach Erhalt der Kreditkarten-Details, in jedem Fall aber innerhalb 7 Tagen  nach Zugang der Buchungsbestätigung / Rechnung der Kreditkarte belastet, der restliche Reisepreis wird komplett 42 Tage vor Reiseantritt der Kreditkarte belastet und die Reisunterlagen versandt. WICHTIG: sollte CR bis 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung keine Kreditkarteninformationen erhalten haben, wird die Rechnung unwiderruflich auf Zahlung mit Banküberweisung geändert.
4 ) LEISTUNGSÄNDERUNGEN:  Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten und bestätigten Inhalt der Leistung, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die durch CR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und keine wesentliche Änderung der gebuchten Leistung darstellen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. CR verpflichtet sich, Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird CR einen kostenlosen Rücktritt von der bestätigten Leistung anbieten, sofern keine akzeptable Ersatzleistung angeboten werden kann.
5 ) RÜCKTRITT DURCH VERANSTALTER CR  Ein Rücktritt von CR von der bestätigten Reiseleistung ist nur dann möglich, wenn durch unvorherzusehende Ereignisse wie etwa Totalschaden oder Unbenützbarkeit eines Fahrzeuges, die Leistung nicht mehr erbracht werden kann und eine Ersatzleistung nachweisbar unmöglich ist.
6 ) BEARBEITUNGSGEBÜHREN  a)bei Bezahlung mittels Banküberweisung innerhalb Deutschland berechnen wir keine Bearbeitungsgebühren. b)bei Bezahlung aus anderen EU-Staaten und aus alle Staaten außerhalb der EU ist der Kunde verpflichtet, alle Bankgebühren, seine und unsere, selbst zu tragen. Im Falle das CR mit Bankgebühren belastet wird , werden diese nachberechnet. Bis zum vollständigen Kontoausgleich werden keine Reiseunterlagen versandt. c) für Buchungen mit einem Wert, (Buchungsvolumen) bis maximal €uro 500.- je unterschiedlichen Vermieter, müssen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von €uro 25.- je gebuchten, unterschiedlichen Vermieter berechnen.
7 ) RÜCKTRITT u. UMBUCHUNGEN a) Der Reisevertrag kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber CR gekündigt bzw. storniert werden. b) In Fall des Rücktritts stehen CR unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigung, (Stornogebühren) zu:
bis 31 Tage vor Leistungsbeginn 15%, mindestens aber €uro 100.
-
30 - 21 Tage vor Leistungsbeginn 35%
20 - 11 Tage vor Leistungsbeginn 60%
10 - 0 Tage vor Leistungsbeginn 80%
Bei Nichterscheinen zum Leistungsbeginn (NO Show) 100%
Verschiedene Campmobil Vermieter haben abweichende Stornobedingungen. Auf abweichende Stornokosten wird in der Leistungsbeschreibung des betreffenden Vermieters gesondert hingewiesen und diese Stornokosten ersetzen unsere pauschalen Stornokosten und werden in Ansatz gebracht. 7c) Dem Kunden ist es gestattet, CR nachzuweisen, daß Ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Kosten entstanden sind. In diesem Fall bezahlt der Kunde nur die tatsächlich angefallenen Kosten. d ) UMBUCHUNGEN DURCH DEN REISENDEN: Sollen auf Wunsch des Kunden bei bereits von CR gegenüber dem Kunden bestätigten Buchungen der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, des Fahrzeugs, des Vermieters vorgenommen werden, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Reiserücktritt durch den Kunden. Es werden daher die Kosten in gleicher Höhe berechnet, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen wird von CR eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25.- (fünfundzwanzig) pro umgebuchter Einzelposition in Rechnung gestellt. Notwendige Telefon- oder Faxkosten können zusätzlich berechnet werde.
8 ) OBLIEGENHEITEN des REISENDEN, KÜNDIGUNG durch den REISENDEN a) die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Leistungen von CR dahingehend konkretisiert, daß der Kunde verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich dem Leistungsträger, ( Vermieter) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Mit Überreichung der Reiseunterlagen erhält der Kunde umfangreiches Informationsmaterial für diesen Fall. b) Ist der örtliche Leistungsträger / Vermieter nicht erreichbar, so ist der Kunde verpflichtet, CR direkt zu kontaktieren, Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit CR kann unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Adresse aufgenommen werden. c) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die, dem Kunden obliegende Mängelanzeige, unverschuldet unterbleibt. Für Verlust von Reisegepäck ist CR nicht verantwortlich. Wir empfehlen eine Reisegepäckversicherung d) Wird die Leistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihm die Inanspruchnahme infolge eines gravierenden Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn CR bzw. der Leistungsträger (Vermieter), eine Ihm vom Reisenden bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder von CR bzw. vom Leistungsträger verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung der Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseteilnehmer, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach dem §§ 651 e Abs.3 und Abs. 4 BGB. Die Vorschrift des § j BGB bleibt hiervon unberührt. e) Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach §§ 651 g Abs.1, reisevertraglichen Gewährleistungsansprüchen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistung gegenüber CR geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit CR abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert und erweitert: A) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von CR erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchen Rechtsgrund, hat der Kunde innerhalb eines Monats nach den vertraglich vorgesehenen Leistungsende gegenüber CR geltend zu machen. (ausgenommen bei Personenschäden) B) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber CR unter der in den Reiseunterlagen und der Reisebestätigung angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen ist unbedingt erforderlich. C) Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn ohne Verschulden die Einhaltung der Frist unmöglich war. Die Vorschriften bleiben durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. D) Es wird darauf hingewiesen, daß die vorstehend behandelten Rechte und Pflichten des Reisenden im gesetzlichen Umfang (siehe dazu §§ 651 d, 651 g BGB) auch dann gelten, wenn die vorliegenden Reisebedingungen im Einzelfall nicht Vertragsinhalt werden.
9) PASS – ZOLL – VISUM - DEVISEN – GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN a) Das Internet informiert über die Touristkinformation über die Einreisebestimmungen für das jeweils gewählte Reiseland. b) CR wird jede Änderung von Leistungsbeschreibungen unverzüglich an den Kunden weiterleiten. Soweit CR seiner Hinweispflicht nachkommt, und kann CR kein Versäumnis nachgewiesen werden, kann der Kunde keine Ansprüche hiervon ableiten. c) Soweit aus den genannten Vorschriften dem Kunden Schwierigkeiten entstehen, die die Inanspruchnahme einer Leistung von CR verhindern oder beeinträchtige, so berechtigt dies den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn CR seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von Ihm zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche des Reisenden im Fall eines schuldhaften Verhaltens von CR bleiben unberührt. d) Das erforderliche Visum für Australien erhalten Sie unter dem Link: www.visumservice.de
10) HAFTUNG a) Die vertragliche Haftung von CR für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben – oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit: 1) ein Schaden des Reisenden werde vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 2) CR für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. b) Kommt CR die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung des Gepäck.
11) VERJÄHRUNG, ABTRETUNGSVERBOT a) Ansprüche des Kunden gegenüber CR, gleich aus welchem Rechtsrund, jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung, verjähren nach 24 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Leistungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor - und nachvertragliche Pflichten und den Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Die gesetzliche Regelung des § 651 g Abs.2 BGB über die Hemmung der Verjährungsfrist bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. b) Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus Anlaß der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
12) GERICHTSSTAND, SONSTIGES a) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. b) Der Reiseteilnehmer kann CR ausschließlich an seinem allgemeinen Gerichtsstand nach deutschem Recht verklagen (München).
CR – CAMPERVAN-RENTALS E.K.
ROSSMARKT 10
D - 80331 MÜNCHEN
GERMANY
Telefon: +49 (0)89 - 890 415 77
FAX: +49 (0)89 - 890 415 78
Inhaber und Geschäftsführer: Theo Siebels
Handelsregister unter: Amtsgericht München HRA 77536
Umsatz-Steuer-Nummer: DE 213 28 41 88



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